Beratung und Unterstützung

… für Ehrenamtliche in allen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und über Ihr Interesse!

Telefon: 02681 8008-31 oder -84

Auslagenerstattung

Jedes ehrenamtliche Engagement geschieht freiwillig und unentgeltlich. Der Ersatz der Auslagen ist jedoch selbstverständlich. Wer z.B. regelmäßig, nach Absprache mit der Gemeinde, Gruppenmitglieder mit seinem Privat-Pkw abholt oder nach Hause fährt, kann eine Kilometerliste führen; Telefonate anhand einer Telefonliste usw. Viele von Ihnen oder Euch opfern gerne außer ihrer Zeit und Kraft auch das Geld für das ehrenamtliche Engagement, was wir sehr zu schätzen wissen. Umso mehr möchten wir nicht, dass Sie / Ihr auf Kosten sitzen bleiben / bleibt.

Nutzen von Ehrenamt Demokratie (Lernen demokratischer Grundregeln, politische Meinungsbildung), Gesellschaft (neue Impulse, Solidarität, Toleranz), Beruf (Teamarbeit, Eigenständigkeit, Verantwortung, Führungsqualitäten, Qualifikation in sozialen Tätigkeiten) und Freizeit (neue Freunde, Spaß, Anerkennung und Erfolg) – also viele positive Lerneffekte, die Sie/Euch im Leben durchaus weiterbringen und sich positiv (bei entsprechendem Nachweis) auf Bewerbungen auswirken.

Schweigepflicht und Seelsorgegeheimnis

Ehrenamtliche haben über vertrauliche Angelegenheiten, die ihnen bei ihrem Dienst bekannt werden, nach außen Stillschweigen zu bewahren. Bezüglich des Seelsorgegeheimnisses gilt der Grundsatz: Alle anvertrauten Informationen sind gegenüber allen Außenstehenden geheim zu halten. Im Zweifel, wenn es um Fragen der Geheimhaltungspflicht, des Zeugnisverweigerungsrechts und der Anzeigepflicht (§138 Strafgesetzbuch) geht, soll der/die Ehrenamtliche dem Verlangen nach Auskunft nicht sofort nachkommen, sondern (mit Hinweis auf die rechtlichen Schwierigkeiten) mitteilen, dass er/sie zunächst die für ihn/sie zuständige Person informieren wird, damit notfalls diese entscheiden kann. Speziell der Polizei gegenüber besteht nie Aussagepflicht. Allerdings darf man sich nicht auf „Nicht-Wissen“ berufen. Der Polizei gegenüber sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der/die Ehrenamtliche der Schweigepflicht unterliegt.

 

Fortbildung von Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Recht auf Information über entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten. Mitarbeiterfortbildung wird gewünscht und nach Möglichkeit durch Gemeinde oder Kirchenkreis finanziert.

 

Erwerb der Juleica-Card

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Die Juleica bürgt für Qualität: Jeder Juleica-Inhaber/-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert

Im Ev. Kirchenkreis Altenkirchen werden EXPLORE-Kurse zum Erwerb der Juleica angeboten.

Mehr Infos dazu unter www.juleica.de

Weitere nützliche Links:

  • Mitarbeitende im Kindergottesdienst und bei Kinderbibeltagen
    Anregungen für die Praxis und viele Infos unter kindergottesdienst.org
  • Leitlinien der Ev. Jugend im Rheinland
    Nähere Informationen unter ejir.de

Fortbildungsangebote anderer Träger: