Bescheinigung über die verlängerte Gültigkeit deiner Juleica im Jahr 2021:
Beschluss der Bundeszentralstelle und der Landeszentralstellen Juleica als Ausnahmeregelung für das Jahr 2021:
Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um sechs Monate verlängert. Das Gültigkeitsdatum ist damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit betroffener Karten bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind betroffene Karten bis zum 31.12.2021 gültig. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist.
Die Juleica ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Vieles konnte bereits in den vergangenen Monaten neu und anders geplant, digital oder in kleineren Gruppen umgesetzt werden. Andererseits gibt es auch Bereiche in denen gar keine Schulungsmöglichkeit bestand. Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich deshalb auf ein weiterführendes und einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2021 geeinigt, um auch in der weiteren Krisenzeit eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.
Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland.
Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.
Informationen zur Juleica, zu den Landeszentralstellen und den Ausnahmeregelungen 2021:
Bei Fragen wende dich bitte an die für dich zuständige Landeszentralstelle oder deinen eigenen Träger.
Ansprechpartnerin beim DBJR ist Andrea Köhler | juleica@dbjr.de
Viele Grüße
Deine Bundeszentralstelle Juleica